Algemene Voorwaarden

Floorprofi Frässcheiben zum Verlegen von Fußbodenheizungen, Bindedraht für Flechtmaschinen. Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten immer, wenn Sie die Dienste von Floorprofi nutzen.

Zuletzt geändert: 9.November 2024

 Definitionen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 Floorprofi, mit Sitz in Hoofdweg 101, 9687 PK, Nieuw Beerta, Niederlande und registriert bei der Handelskammer unter der Nummer 2070367.

 Verbraucher: der Kunde, der nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.

 Produkte: alle Produkte, wie in der Vereinbarung beschrieben.

 Geistiges Eigentum: Rechte (an geistigem Eigentum), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte (einschließlich natürlich des Urheberrechts an Software), Datenbankrechte, Domänennamen, Handelsnamenrechte, Markenrechte, Designrechte, verwandte Rechte, Patentrechte sowie als Rechte an Know-how.

 Angebot: ein schriftliches Angebot von Floorprofi.

 Kunde: die natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob sie in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt oder nicht, die einen Vertrag mit Floorprofi abgeschlossen hat.

 Lieferung: erfolgt nach Freigabe durch den Auftraggeber, nach Beauftragung durch den Auftraggeber oder nach Benachrichtigung durch den Auftraggeber, sofern innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung keine Rückmeldung des Auftraggebers vorliegt.

 Vertrag: Der Vertrag zwischen den Parteien, unter dem Floorprofi seine Produkte an den Kunden liefert und dessen wesentlicher Bestandteil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

 Partei(en): Floorprofi und Kunde gemeinsam oder getrennt.

 Vertrauliche Informationen: nicht öffentliche Informationen in Bezug auf eine Partei und Informationen, die eine Partei als vertraulich bezeichnet oder die aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich behandelt werden sollten.

 Arbeitnehmer: Die Person, die bei einer der Parteien angestellt ist oder im Auftrag für die jeweilige Partei arbeitet.

 Geschäftskunde: der Kunde, der in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.

 Anwendbarkeit und Auslegung

 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (Rechts-)Geschäfte im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags und sind Bestandteil dieser. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle nachfolgenden Verträge zwischen dem Auftraggeber und Floorprofi, sofern der Auftraggeber deren Anwendbarkeit in früheren Verträgen mit Floorprofi akzeptiert hat.

 Die Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder in diesen nicht enthaltene Bestimmungen oder Bedingungen des Auftraggebers finden auf den Vertrag nur Anwendung, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.

 Sollten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch spezifische Produkt-, Werbe- oder Dienstleistungsbedingungen gelten, so sind auch jene Bedingungen anwendbar. Im Falle widersprüchlicher Bedingungen kann sich der Verbraucher jedoch stets auf die für ihn günstigste Bestimmung berufen.

 Zustandekommen des Vertrages

 Alle Angebote und sonstigen Offerten von Floorprofi sind freibleibend und 14 Tage gültig.

 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Floorprofi annimmt und die von Floorprofi festgelegten Bedingungen erfüllt. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, wird Floorprofi den Eingang der Angebotsannahme unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Bis zum Erhalt dieser Annahmebestätigung hat der Verbraucher die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

 Ein Angebot gilt jedenfalls dann als angenommen, wenn der Vertrag ohne Widerspruch ausgeführt wird. Die Annahme des Angebots kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

 Ausführung der Vereinbarung

 Floorprofi beginnt mit der Umsetzung nach Abschluss des Vertrags an dem im Vertrag vereinbarten Datum oder zu der im Vertrag vereinbarten Uhrzeit. Wenn kein Erfüllungsdatum vereinbart wurde, beginnt Floorprofi unverzüglich mit der Umsetzung der Vereinbarung.

 Wenn die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen kann, wird Floorprofi den Auftraggeber hierüber informieren. Bei Geschäftskunden wird erwartet, dass sie einen neuen Liefertermin vereinbaren. Dem Verbraucher wird die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag kostenfrei zu widerrufen.

 Der Auftraggeber erkennt an, dass er hinsichtlich der von Floorprofi zum Zwecke der Vertragserfüllung zu liefernden Produkte keine Weisungsbefugnis hat.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun bzw. zu unterlassen, was für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich und wünschenswert ist. Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass Floorprofi alle Daten, die Floorprofi für die Ausführung des Auftrags als notwendig ansieht oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für diese erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

 Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, ist Floorprofi berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte einzuschalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die im Rahmen des Vertrages von Dritten erbrachten Leistungen. Diese Dritten sind nicht befugt, Sie zu vertreten.

 Floorprofi ist nicht verpflichtet, Arbeiten durch vom Auftraggeber benannte Dritte ausführen zu lassen. Der Kunde haftet für Waren, die von ihm oder in seinem Namen zur Erfüllung des Vertrags vorgeschrieben sind oder von einem vom Kunden benannten Lieferanten geliefert werden oder würden, sowie für deren Nichtlieferung oder verspätete Lieferung.

 Dauer und Kündigung des Vertrages

 Die Laufzeit der Vereinbarung ist in der Vereinbarung festgelegt. Wenn keine Laufzeit angegeben ist, wird der Vertrag für die Laufzeit geschlossen, die zur Lieferung der Produkte erforderlich ist.

 Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Beträgt die Laufzeit maximal ein Jahr, besteht diese Möglichkeit erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

 Geschäftskunden können den Vertrag nicht vorzeitig kündigen.

 Im Falle einer Stornierung muss der Kunde den vollen Betrag abzüglich der Einsparungen, die Floorprofi durch die Stornierung erzielt, bezahlen. Anschließend liefert Floorprofi die bereits abgeschlossenen Arbeiten. Wenn der Preis von den tatsächlich bei Floorprofi anfallenden Kosten abhängt, wird der vom Auftraggeber geschuldete Preis auf der Grundlage der entstandenen Kosten, der ausgeführten Arbeiten und des Gewinns berechnet, den Floorprofi mit den gesamten Arbeiten erzielt hätte. Die Beträge bleiben auch nach Beendigung des Vertrags geschuldet und sind ab dem Datum der Beendigung sofort fällig und zahlbar.

 Floorprofi kann den Vertrag jederzeit aussetzen oder kündigen, wenn:

 Der Kunde wurde für insolvent erklärt;

 Dem Kunden wurde ein Zahlungsaufschub gewährt;

 Das Unternehmen des Geschäftskunden wird aufgelöst oder liquidiert.

 Verpflichtungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus fortbestehen sollen, bleiben auch nach dem Vertragsende uneingeschränkt wirksam und gelten für den Kunden und seine Rechtsnachfolger.

 Preis und Zahlung

 Der Kunde zahlt Floorprofi den im Vertrag genannten Betrag. Alle von Floorprofi angegebenen Preise verstehen sich in Euro. In manchen Fällen ist eine Anzahlung erforderlich. Der zu zahlende Betrag ist in der Vereinbarung enthalten.

 Alle von Floorprofi angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.

 Für jede Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 8 Tagen.

 Wenn ein Preis auf Angaben des Auftraggebers basiert und sich diese Angaben als falsch erweisen, hat Floorprofi das Recht, den Preis auch nach Abschluss des Vertrags entsprechend anzupassen. Nach dieser Anpassung hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 Kommt der Auftraggeber seiner/n Zahlungsverpflichtung(en) nicht fristgerecht nach, wird Floorprofi ihn über den Zahlungsverzug informieren. Nach Mahnung über den Zahlungsverzug gewährt Floorprofi dem Auftraggeber eine Frist von 14 Tagen, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, neben dem geschuldeten Betrag und den darauf aufgelaufenen gesetzlichen Zinsen auch die außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, darunter die Kosten von Rechtsanwälten, Rechtsexperten, Gerichtsvollziehern und Inkassobüros, in voller Höhe zu ersetzen.

 Floorprofi kann sich im gesetzlichen Rahmen erkundigen, ob der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, aber auch nach allen Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Vertrags wichtig sind. Wenn Floorprofi aufgrund dieser Untersuchung triftige Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist sie berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage mit Gründen abzulehnen oder die Ausführung an besondere Bedingungen, wie beispielsweise eine Vorauszahlung, zu knüpfen.

 Pflichten des Kunden

 Der Kunde stellt sicher, dass alle (technischen) Informationen, Entscheidungen Floorprofi rechtzeitig alle Informationen und Daten zur Verfügung gestellt werden, die er für die Durchführung des Vertrags für notwendig erachtet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich. Hierzu gehört unter anderem die Einhaltung von Genehmigungsanträgen und anderen rechtlichen Anforderungen.

 Zusätzliche Arbeit

 Änderungen der Vertragserfüllung, sei es auf Wunsch des Auftraggebers oder dadurch, dass aus irgendwelchen Umständen eine andere Erfüllung notwendig wird, gelten als Mehrarbeit, wenn hierdurch Mehrkosten entstehen. Für Zusatzleistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 Wurden auf Wunsch oder mit Zustimmung des Auftraggebers Mehrarbeiten ausgeführt, sind die Mehrarbeiten vom Auftraggeber zu vergüten. Floorprofi kann die Erfüllung einer solchen Aufforderung verweigern oder Verhandlungen aufnehmen.

 Der Kunde akzeptiert, dass zusätzliche Arbeiten zu Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte führen können, auch wenn ein Liefertermin vereinbart wurde. Der Kunde hat wegen dieser Verzögerung keinen Anspruch auf Entschädigung.

 Sollten während der Durchführung des Vertrages Mehrarbeiten anfallen, so stellt dies keinen Grund für eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber dar.

 Kostenerhöhende Umstände, die nicht von Floorprofi zu vertreten sind, werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Floorprofi wird den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich informieren. In diesem Fall hat der Verbraucher die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

 Lieferung und Lieferzeit

 Von Floorprofi angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte und gelten nicht als verbindliche Frist, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich vereinbart.

 Floorprofi behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber die erforderlichen Waren und Geräte nach Möglichkeit liefern zu lassen. Die bereitgestellten Geräte und Waren können auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert werden.

 Floorprofi bleibt Eigentümer aller Produkte, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Floorprofi erfüllt hat, einschließlich der aufgrund eines Mangels geschuldeten Beträge.

 Garantie

 Floorprofi garantiert, dass die erbrachten Dienstleistungen und (daraus resultierenden) Produkte oder Ergebnisse dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Solidität und/oder Gebrauchstauglichkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. /oder behördliche Vorschriften.

 Der Kunde kann diese Garantie geltend machen, wenn der Mangel innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung festgestellt wird und die Reklamation unverzüglich nach Entdeckung des Mangels gemeldet wird und die Reklamation von Floorprofi als berechtigt erachtet wird. Floorprofi sorgt für eine angemessene Lösung in Form einer Reparatur oder einer Entschädigung, die höchstens dem Betrag entspricht, den der Auftraggeber für den betreffenden Teil des Vertrags bezahlt hat.

 Eine von Floorprofi, dem Hersteller oder Importeur gewährte Garantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden im Rahmen des Vertrags.

 Die Garantie erlischt, wenn sich herausstellt, dass der Kunde den Ratschlägen von Floorprofi nicht gefolgt ist oder die Gebrauchsanweisung nicht befolgt hat.

 Geistiges Eigentumsrecht

 Die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich aller Bilder, Zeichnungen, (technischen) Beschreibungen und Ratschläge, die Floorprofi dem Kunden zur Verfügung stellt, liegen bei Floorprofi.

 Der Kunde darf keine Handlungen vornehmen, die die geistigen Eigentumsrechte von Floorprofi und/oder seinen Lizenzgebern verletzen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veröffentlichung und/oder Reproduktion der im vorigen Absatz genannten Informationen im Ganzen oder in Teilen, ohne Erlaubnis. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass jede unbefugte Nutzung oder Handlung einen Verstoß gegen die Vereinbarung und geltendes Recht darstellt.

 Vertraulichkeit

 Die Parteien behandeln alle Informationen, die sie einander vor, während oder nach der Durchführung des Vertrags übermitteln, vertraulich, sofern diese Informationen vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können oder von einer der Parteien ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden. Die Parteien erlegen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und den von ihnen zur Durchführung des Vertrags beauftragten Dritten auf.

 Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem ​​Grund, bestehen und so lange die offenlegende Partei vernünftigerweise die Vertraulichkeit der Informationen beanspruchen kann.

 Haftung

 Die Haftungsbeschränkungen in dieser Vereinbarung gelten, sofern und soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen ist. 

Floorprofi wird alle Anstrengungen unternehmen, um den Vertrag so sorgfältig und sicher wie möglich auszuführen. Floorprofi hat keinen Einfluss auf die endgültige Verwendung der gelieferten Waren. Der Kunde ist daher für die Verwendung des Vertragsergebnisses verantwortlich.

 Mit der Lieferung des Vertrags ist Floorprofi von jeglicher Haftung für Mängel entbunden, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entdeckt hatte oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen.

 Die Gesamthaftung von Floorprofi für direkte Schäden, die dem Auftraggeber infolge eines zurechenbaren Mangels bei der Erfüllung dieses Vertrags oder infolge einer rechtswidrigen Handlung von Floorprofi, seinen Mitarbeitern oder von ihm beauftragten Dritten entstehen, beträgt pro Ereignis oder eine Serie von zusammenhängenden Veranstaltungen. Veranstaltungen sind auf einen Betrag begrenzt, der dem im Vertrag vereinbarten Preis (einschließlich Mehrwertsteuer) entspricht, höchstens jedoch 100,00 €.

 Unter direktem Schaden sind ausschließlich zu verstehen: die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens, die angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um sicherzustellen, dass die mangelhafte Leistung von Floorprofi dem Vertrag entspricht, sowie die angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, sofern die Der Kunde weist nach, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens geführt haben.

 Die Haftung von Floorprofi gegenüber dem Auftraggeber für indirekte Schäden oder Folgeschäden oder Schäden durch Umsatz- oder Gewinnausfall, Schäden durch Verspätung, Schäden durch Datenverlust, Schäden durch Terminüberschreitung infolge veränderter Umstände, Schäden durch Bereitstellung mangelhafte Mitwirkung, Informationen oder Materialien seitens des Auftraggebers sowie Schäden aufgrund von Informationen oder Ratschlägen von Floorprofi, deren Inhalt nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages ist, sind ausgeschlossen.

 Voraussetzung für jeglichen Anspruch auf Schadensersatz ist stets, dass der Auftraggeber den Schaden innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb von zwei (2) Monaten nach dessen Auftreten schriftlich bei Floorprofi meldet.

 Eine Haftung von Floorprofi im Hinblick auf eine zurechenbare Nichterfüllung des Vertrags entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber Floorprofi unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich über die Nichterfüllung informiert, ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Nichterfüllung setzt und Floorprofi auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin für die Nichterfüllung verantwortlich ist. kommt seinen Verpflichtungen weiterhin nicht nach. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Floorprofi angemessen reagieren kann.

 Der Kunde stellt Floorprofi von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Kunden des Kunden) auf Schadensersatz, Kosten oder Zinsen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder dem Service frei.

 Floorprofi kann nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag verpflichtet werden, wenn Floorprofi aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird. Floorprofi haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen.

 Als höhere Gewalt gelten unter anderem Störungen der öffentlichen Infrastruktur, Mängel an Gegenständen, Geräten oder Software oder anderen Ausgangsmaterialien, deren Verwendung vom Kunden vorgeschrieben wurde, Nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern, staatliche Maßnahmen, allgemeine Transportprobleme, Streiks, Kriege, Terroranschläge und innere Unruhen.

 Sofern ein Fall höherer Gewalt länger als 90 Tage andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. In diesem Fall werden die im Rahmen des Vertrags bereits erbrachten Leistungen anteilig abgegolten, ohne dass die Parteien einander gegenüber weitere Verpflichtungen haben.

 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 Floorprofi behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge mit einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung der Änderung.

 Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder über einen anderen Kanal mitgeteilt, über den Floorprofi nachweisen kann, dass die Mitteilung an den Kunden gesendet wurde. Unwesentliche Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden und bedürfen keiner Mitteilung.

 Wenn ein Verbraucher eine Änderung nicht akzeptieren möchte, muss er Floorprofi innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung darüber informieren. Floorprofi kann die Änderung dann noch einmal überdenken. Wenn Floorprofi die Änderung nicht zurücknimmt, kann der Verbraucher den Vertrag bis zu dem Tag kündigen, an dem die neuen Bedingungen in Kraft treten, mit Wirkung zu diesem Tag.

 Schlussbestimmungen

 Über das Abkommen gilt niederländisches Recht.

 Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, werden alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen können, dem zuständigen niederländischen Gericht im Bezirk vorgelegt, in dem Floorprofi seinen Sitz hat.

 Als „schriftlich“ gilt in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Kommunikation per E-Mail, sofern die Identität des Absenders und die Integrität der E-Mail hinreichend sichergestellt sind.

 Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall werden die Parteien als Ersatz eine oder mehrere neue Bestimmungen festlegen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich entsprechen.

 Floorprofi ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, der Floorprofi oder die Geschäftsaktivitäten von Floorprofi übernimmt.

 

Name: Floorprofi
Adresse: Hoofdweg 101, 9687 PK, Nieuw Beerta, Niederlande
E-Mail-Adresse: info@floorprofi.nl
Tel.-Nr.: 0031645794445